Kann mir jemand von euch Auskunft darüber geben, was mit der Aufenthaltsbewilligung des Ehepartners aus Kosovo passiert, wenn nach 4,5 Jahren die Trennung oder gar Scheidung eingegeben wird? Bitte um Antworten von SchweizerInnen.
Der Ehepartner kann ausgewiesen werden. Auch Kinder mit dem CH Partner sind nach dem neuen Gesetz kein Grund mehr dass der Ausländer sein Aufenthaltsrecht behält.
im Gesetztestext steht eben, falls die Ehe mindestens 3 Jahre gedauert hat und eine erfolgreiche Integration besteht oder wichtige persönliche Gründe (z.B. Gewalt in der Ehe) vorliegen, wird die Aufenthaltsbewilligung auch ohne Zusammenleben verlängert.
Ich würde mich sehr über persönliche "Erfahrungsberichte" freuen!
Wenn in seinem Pass drin steht "Aufenthalt beim Ehemann/Ehefrau" wird man fast immer ausgewiesen ausser das Verfahren für die erleichterte Einbürgerung läuft schon