Mi, 10. Feb 2010, 8:20
Also das alleinige Mitführen eines Messers, vor allem sogenannte Einhandmesser, die mit einer Hand ausklappbar sind, und Messer ab einer feststehenden Klingenlänge von zwölf Zentimetern, führt in der Regel nicht zum Verhängen einer Haftstrafe. Hier hat der Gesetzgeber vorwiegend die Hand in der Geldbörse des Betroffenen! Fahren ohne Führerschein führt auch nicht zwangsläufig hinter schwedische Gardinen! Ich nehme mal an, ohne dir jetzt zu nahe zu treten, er ist vorbestraft, vielleicht auch einschlägig! Dann ist natürlich die U-Haft zu erklären! Heiraten kannst ihn aber trotzdem! Und noch eins bitte, verkneife dir solche Bemerkungen, wie krankes Deutschland und so! Und Vergleiche mit den USA hinken sowieso gewaltig. Mach dich mal mit der Ausländerpolitik der USA vertraut! Die sind weniger zaghaft als die deutschen Behörden!!!!
Wie die Biene, die den Honig verschiedenen Blumen entnimmt, anerkennt der Weise den Wahrheitskern verschiedener heiliger Schriften und sieht nur das Gute in allen Religionen.
Aus dem Srimad Bhagavatam