Orphelia hat geschrieben:Entschuldige bitte, aber wirf mir bitte nicht eine solche Einstellung vor. Ich würde es gerne verstehen, wie angeblich liberale Menschen zu solchen „beschränkten“ Einstellungen kommen und wieso sich jetzt die Religionsfreiheit mit einem demokratischen System nicht vereinbaren lassen soll, verstehe ich nicht!!!
Aus deinen erhellenden Erläuterungen ist das auch nicht zu entnehmen.
Ich will alles verstehen, würde ich es nicht versehen wollen, hätte ich längst aufgegeben und alle Schweizer zu Rassisten erklärt....
Zur Religionsfreiheit:
Ich will hier nun nicht meine Kenntnisse in Staatskirchenrecht (heißt zwar so ... umfasst jedoch die Beziehung des Staats zu allen Religionen) darlegen....
Zu den Grundprinzipien des deutschen Staatskirchenrechts gehört jedenfalls das Prinzip der weltanschaulichen Neutralität.
Eine funktionierende Demokratie setzt vor allem einen offenen gesellschaftlichen Dialog voraus, der durch keine ideologischen Vorgaben behindert wird. Aufgabe des Staates ist es, diesen Dialog der in der Gesellschaft wirksamen Kräfte, zu denen auch die Kirchen gehören,
zu fördern und aktiv zu unterstützen. Die positive Förderung der Religionsausübung durch den Staat verstößt deshalb nicht gegen das Prinzip der weltanschaulichen Neutralität, solange der
Grundsatz der Gleichbehandlung zwischen den Religionen und das Gebot der Toleranz eigehalten werden.
Das bedeutet, dass das deutsche System nicht laizistisch ist, wie in Frankreich und woanders. Die Trennung zwischen Staat und Kirche in der BRD ist eine
freundschaftliche, hinkende Trennung, die Religion nicht als reine Privatangelegenheit degradiert.
Die Gewährleistung umfassender Religionsfreiheit bildet eine Grundvoraussetzung für ein freies Geistesleben und damit eine Vorbedingung für die Existenzmöglichkeit eines menschenwürdigen und freiheitlichen Staates. Die Gewährung der Religionsfreiheit steht im
unmittelbaren Zusammenhang mit der Würde des Menschen, die unantastbar ist! Diese hervorgehobene Stellung der Religionsfreiheit wird im Grundgesetz durch die Tatsache unterstrichen, dass dieses Recht ohne Vorbehalt zugunsten des einfachen Gesetzgebers garantiert wird und damit seine
weitgezogene Grenze (wie schon früher hier erläutert)
nur an der Wertordnung des Grundgesetzes selbst findet.
Die Grundrechter andere bilden u.U. also die Grenze.
Dies führt aber nicht dazu, dass nun sämtliche Gruppierungen als „Religion“ anerkannt werden müssen und dieses Recht genießen sollen. Denn der Staat darf sehr wohl prüfen, ob es sich
tatsächlich um eine Religion handelt. Dies wurde in der BRD z.B. für Scientology verneint, da es eine Gemeinschaft ist, die wirtschaftliche Zwecke verfolgt. Daher wäre Hitlers „Mein Kampf“ und seine Einstellung nie die Voraussetzungen erfüllen, um vor deutschen Gerichten als Glaube anerkannt zu werden.
Islamische Staaten:
Das sind nunmal
Staaten und deren Regierungen verfolgen
politische, also irdische Zwecke. Das sie das unter dem Dach des Islams tun, können uns deren politischen Entscheidungen nicht vorgehalten werden!!! Wie gesagt, haben wir
keinen Einfluss darauf und können daher nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Abgesehen davon leben wir in der BRD, CH usw. und nicht dort,
wir sind Staatsbürger und was soll uns die Politik des Irans interessieren
Den deutschen, schweizer etc. Juden wird doch auch nicht die Politik Israels vorgehalten (was ich vollkommen verstehen kann und für richtig halte).
Der Islam ist eine Religion und die
islamischen Staaten repräsentieren nicht die Weltglaubensgemeinschaft! Sie haben nicht zu entscheiden wie der Koran auszulegen ist, sondern jeder Gläubiger für sich selbst!
Es wird manche hier überraschen, aber die Religionsfreiheit wird auch in den Ländern wie den Iran und Afghanistan gewährleistet (Sie gilt allerdings nicht für Muslime).
Fazit: Die Religionsgemeinschaft entscheidet über Inhalte und was noch zur Religionsausübung gehört und was nicht.
Werden Grundrechte andere nicht tangiert.... ist
die Religionsfreiheit nahezu unantastbar (vgl. Ausführungen oben)!