Michaela*83*
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Frage wegen Sprachkurs in Deutschland

Di, 12. Mai 2009, 14:05

Hallo,

wenn jemand aus Slowenien, der ursprünglich aus Kosovo stammt, ein Arbeitsvisum dort hat (bereits zweites Mal verlängert auf ein Jahr), dann kann derjenige doch für maximal 90 Tage nach Deutschland kommen, ohne ein extra Visum zu beantragen. Das hat mir auch die deutsche Botschaft in Slowenien gesagt.
Hier meine Frage:
Darf er dann diese 3 Monate hier einen Sprachkurs machen? Arbeiten darf er ja nicht, aber kann er sich wenigstens weiterbilden?
Muss man dafür dann etwas beantragen?

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß

Michaela

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clari
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Di, 12. Mai 2009, 14:49

abh anrufen, nachfragen

aufhalten darf er sich hier, das ist richtig....der sprachkurs sollte an sich auch möglich sein, aber wie gesagt, nachfragen!
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Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein

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Lars
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Di, 12. Mai 2009, 21:05

Slowenien gehört meines Wissens zu Schengen und somit dürften ein befristeter Aufenthalt kein Problem sein

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leanna
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Mi, 13. Mai 2009, 16:33

Warum sollte er keinen Sprachkurs machen dürfen? Wüsste nicht was dagegen spricht. So lange er ihn selbst bezahlt, wird er da wohl kaum auf Widerstände stoßen, auch nicht bei den deutschen Behörden.
Ich möchte gerne etwas weniger blöd sterben als ich geboren bin.

André Heller

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Orphelia
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Re: Frage wegen Sprachkurs in Deutschland

Sa, 27. Jun 2009, 15:40

Michaela*83* hat geschrieben:Hallo,

wenn jemand aus Slowenien, der ursprünglich aus Kosovo stammt, ein Arbeitsvisum dort hat (bereits zweites Mal verlängert auf ein Jahr), dann kann derjenige doch für maximal 90 Tage nach Deutschland kommen, ohne ein extra Visum zu beantragen. Das hat mir auch die deutsche Botschaft in Slowenien gesagt.
Hier meine Frage:
Darf er dann diese 3 Monate hier einen Sprachkurs machen? Arbeiten darf er ja nicht, aber kann er sich wenigstens weiterbilden?
Muss man dafür dann etwas beantragen?

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß

Michaela
Hallo Michaela,
wenn er hier einen Sprachkurs machen will, wieso beantragt er nicht gleich eine befristete Aufenthaltserlaubjis für die BRD zu diesem Zwecke?
Das wäre möglich....

LG
Die Definition der eigenen kulturellen Identität und Zugehörigkeit durch Abgrenzung ist unsinnig, weil diese Abgrenzung unmöglich ist. Denn Kulturen bekämpfen sich nicht, sie fließen zusammen. (Ilija Trojanow/Ranjit Hoskoté)

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