Wir haben keinen Ehevertrag. Vielleicht später mal, wenn wir ein Haus bauen oder so was
Die Ehe werdet ihr doch in Deutschland/Schweiz führen, also gelten auch die Gesetze.
Hab dir dazu nochmal was kopiert...
Ehevertrag - Ja oder Nein?
Sicherlich denkt man am schönsten Tag im Leben, bei der eigenen Hochzeit, nicht an Trennung. Dennoch sollte man sich vor einem finanziellen Absturz nach der Ehe schützen.
1.) Kein Ehevertrag
Besteht kein Ehevertrag, heißt es halbe / halbe beim Zugewinn. Es gilt der gesetzliche Güterstand mit Zugewinnausgleich, d.h., das eingebrachte Vermögen von Mann und Frau bleibt getrennt. Keiner haftet für die Schulden des anderen. Erst bei der Scheidung rechnet man ab: Es wird ermittelt, wie stark das Vermögen in der Ehe gewachsen ist, der Zuwachs geteilt. Auch bei den gesetzlichen Rentenansprüchen wird halbe / halbe gemacht. Das ist ideal für Paare mit Kindern, denn wer erzieht und nichts verdient, ist nicht benachteiligt.
2.) Ehevertrag mit Gütertrennung
Will man durch Gütertrennung Mein und Dein vertraglich abgrenzen, behält im Scheidungsfall jeder Partner nicht nur das Vermögen, das er in die Ehe eingebracht hat, sondern auch, was er während der Ehe erarbeitet hat. Es gibt keinen Zugewinnausgleich. Gütertrennung ist sinnvoll, wenn der Partner z.B. Schulden mit in die Ehe bringt. In diesem Fall würde derjenige, der im gemeinsamen Haushalt Vermögen aufbaut (während der andere seine Schulden abstottert), bei einer Trennung ohne Vertrag auch noch die Hälfte abgeben müssen. Ebenfalls empfiehlt sich eine Gütertrennung für kinderlose Doppelverdiener, die bei einer Scheidung dastehen wollen, als wären sie nicht verheiratet gewesen. Sollte dann doch ein Baby kommen, kann es allerdings bei dem, der nach der Scheidung das Kind allein erzieht, zu einer Versorgungslücke kommen. Aber kein Problem, auch während der Ehe lässt sich der Vertrag ändern.
3.) Ehevertrag mit modifiziertem Güterstand
Die normale Gütertrennung weist einen Nachteil auf: Im Todesfall muss der Hinterbliebene mehr Erbschaftssteuer zahlen als bei der Zugewinngemeinschaft, und möglicherweise entfällt der Anspruch auf den Rentenanteil des Verstorbenen. Hier hilft ein Vertrag mit modifiziertem Güterstand - die individuelle Regelung -. Einzelne Vermögenswerte wie die eigene Firma können aus dem Zugewinn ausgeschlossen werden. Das ist wichtig für Unternehmer, denn wird bei der Scheidung der finanzielle Ausgleich fällig, droht oft Verschuldung oder gar der Verkauf der Firma. Modifizierte Gütertrennung macht auch Sinn bei einer zweiten Ehe, mit Kindern aus der früheren Ehe. Unterhalts - und Erbverhältnisse können hier individuell per Vertrag getrennt werden. Oder: Man erwartet eine Erbschaft, die nicht aufgeteilt werden soll.
Grundsätzlich gilt: Jeder Vertrag sollte von einem Anwalt aufgesetzt und muss vom Notar beurkundet werden.
Die Kosten für Beratung, Vertragsentwurf und Beurkundung richten sich anteilig nach dem Vermögenswert.
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