alexi73
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und wieder Frage zu Heirat

Do, 05. Feb 2009, 16:50

Hallo,

ich quäle mich schon die ganze zeit durchs Forum... und jetzt versuche ich es mir ganz einfach zu machen.. sorry

Ich Deutsche will meinen Freund heiraten....
Er lebt in Kosovo, kann aber sehr gut Deutsch, da er schon in Deutschland gelebt hat... er ist nicht abgeschoben worden, er ging freiwillig zurück..
So, welche papiere brauche ich für ihn, wenn wir in Deutschland heiraten wollen, wie geht das von Statten??

Vielen Dank

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*Hope*
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Do, 05. Feb 2009, 18:15

Merkblatt

Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug / zur Eheschließung

Pristina, August 2008

Die Botschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der
Botschaft kostenlos sind.
Auslagen, z.B. Telefon- und Faxkosten, sind zu erstatten. Weiter wird darauf hingewiesen,dass die Bestechung bzw. der Versuch der Bestechung
von Mitarbeitern der Botschaft neben den strafrechtlichen
Konsequenzen ebenfalls die Versagung des Visums zur Folge hat.

Die Botschaft muss im Visumsverfahren die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert daher in der Regel mindestens 2 Monate, meistens erheblich länger.

Für die Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug oder zur Eheschließung gilt für beide Ehegatten ein Mindestalter von 18 Jahren.

Im Rahmen der persönlichen Vorsprache sind immer folgende Unterlagen vorzulegen:

- Zwei vollständig in deutscher oder englischer Sprache in Druckbuchstaben oder Maschinenschrift ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare
- drei biometriefähige Passfotos (nicht älter als 6 Monate)
- gültiger Reisepass
- Familienzertifikat
- dieses Merkblatt

Für Ehegattennachzug:
- Geburts- und Heiratsurkunde jeweils mit 'Apostille' von UNMIK
- Falls einer der Ehegatten bei Eheschließung noch minderjährig war:
Gerichtsbeschluss über die Zustimmung der Eltern zur Eheschließung
- formloses Einladungsschreiben des in Deutschland lebenden Ehegatten mit Passkopie und, wo zutreffend,
Kopie des derzeitig gültigen Aufenthaltstitels
- Nachweis elementarer Deutschkenntnisse

Für Eheschließung in Deutschland (mit anschließendem Daueraufenthalt):
- Geburtsurkunde mit 'Apostille' von UNMIK
- Bescheinigung der Anmeldung der Eheschließung des Standesamtes in Deutschland
- Original-Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz des in Deutschland lebenden Ehegatten mit Passkopie und, wo zutreffend, mit Kopie des derzeitig gültigen Aufenthaltstitels
- Nachweis elementarer Deutschkenntnisse

Die Gebühr in Höhe von EUR 60,00 ist bei Beantragung bar zu zahlen. Die Botschaft akzeptiert Geldscheine bis zu einer Höhe von EUR 50,00; höherwertige Scheine werden nicht angenommen. Gebührenbefreiung gilt für Ehegatten von Deutschen und EU-Staatsangehörigen; hierauf ist zum Zeitpunkt der Antragstellung unter Vorlage geeigneter Nachweise hinzuweisen. Eine nachträgliche Gebührenerstattung ist nicht möglich.

Alle Unterlagen müssen im Original und in Schwarz-Weiß-Kopie vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge entgegengenommen und bearbeitet werden können.
Übersetzungen können nur von vereidigten Dolmetschern akzeptiert werden.

Vollständigkeit der Unterlagen führt nicht automatisch zur Visumserteilung.
Ge- oder verfälschte Unterlagen führen automatisch zur Ablehnung.
Bei Ablehnung – gleich aus welchem Grund - wird die Bearbeitungsgebühr nicht zurückerstattet.
Außer der o.a. Gebühr und ggf. entstehenden Telekommunikationsauslagen entstehen keine weiteren Kosten –
weder innerhalb noch außerhalb der Visastelle. Sollten Sie gleichwohl von Dritten gebeten werden, mehr zu zahlen, bitten wir um schriftliche Benachrichtigung möglichst unter ausführlicher Schilderung.

Adresse:
Rr. Azem Jashanica Nr. 17,
Dragodan II
10000 Pristina

Öffnungszeiten Ausgabe:
Montag bis Freitag jeweils
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
je nach Vorgabe bei Antragstellung

Visastelle: +381-38-2545-77
Kanzlei: +381-38-2545-00
Fax: +381-38-2545-36

email: info@pris.auswaertiges-amt.de
Internet: www.pristina.diplo.de
Zuletzt geändert von *Hope* am Do, 05. Feb 2009, 18:38, insgesamt 1-mal geändert.

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clari
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Do, 05. Feb 2009, 18:28

als aller aller erstes muss er ein heiratsvisum für deutschland beantragen!!
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Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein

Claudia
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Do, 05. Feb 2009, 22:40

Ich würde dir raten, in KS zu heiraten. Eine Visum zur Eheschliessung ist wesentlich schwerer zu bekommen als eines zur Familienzusammenführung.

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*Hope*
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Do, 05. Feb 2009, 23:18

Da gebe ich Claudia recht.

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