monika1980
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Deutsches scheidungsurteil in Mk anerkennen lassen?

Di, 30. Dez 2008, 9:44

Hallo,

ich war mit einen Albaner aus Mazedonien verheiratet, wir sind nach deutschen Recht seit Februar 2008 geschieden. hatten im november 2000 in Kumanovo geheiratet. da wir in deutschland gelebt haben, haben wir uns in deutschland scheiden lassen.

ich habe inziwschen eine neue beziehung und möchte wieder heiraten, nun verlangt das 'Standesamt in München von mir eine Heiratsurkunde mit den vermerk der eheauflösung aus mazedonien.

ich war auch schon bei der botschaft und hatte einen antrag gestellt, ob ich noch in mk verheiratet bin, da ich zu meinen ex keinen kontakt mehr habe und es ja hätte sein können, dass er die scheidung auch in mazedonien schon machen lassen hat.
von der botschaft erführ ich, dass die ehe in mazedonien noch bestehen würde und man sagte mir, dass ich mir in mazedonien einen anwalt nehmen muss oder jemanden in mazedonien eine vollmacht ausstellen muss, dass er das für mich erledigen kann.

wie läuft so eine anerkennung in mk ab? muss ich dazu wirklich nach mk fahren? kann ich das von deutschland aus regeln? ich habe zu niemanden in mk kontakt und kenne dort auch niemanden.

könnt ihr mir evtl rat geben oder hat jemand schon sowas selbst gemacht?

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A-Katana
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Di, 30. Dez 2008, 11:35

Das wird nicht billig :roll:

monika1980
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Di, 30. Dez 2008, 12:04

wichtig ist mir vorallem, dass ich endlich in deutschland wieder heiraten kann. ich hab zwar eine rechtschutzversicherung, aber ich denke mal, dass die in so einen fall nicht zahlen wird.

ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

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Darleen17
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Di, 30. Dez 2008, 12:31

Leider kann ich dir nicht weiter helfen, aber wegen den Kosten kann ich mir nicht vorstellen, daß das so teuer ist, denn die Scheidung ist ja schon ausgesprochen, sie muß doch nur noch anerkannt werden.

Ich hoffe, daß sich alles schnell zu deiner Zufriedenheit entwickelt und du bald wieder heiraten kannst.

monika1980
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Di, 30. Dez 2008, 12:47

in deutschland bin ich geschieden, aber wie mache ich das mit der anerkennung in mk. muss ich dazu nach mk fahren? da ich ja niemanden dort kenne oder kann ich das auch von deutschland aus machen?
mazedonische botschaft sagte, sie kann mir nicht helfen, ich muss mir in mk einen anwalt nehmen.
muss ich die scheidung dort anerkennen lassen oder muss ich mich dort erneut scheiden lassen?

wer weiss was?

Claudia
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Di, 30. Dez 2008, 13:43

Ich würde mich erstmal an einen Anwalt hier in D wenden. Da gibt es bestimmt welche, die sich damit auskennen.

Sonne1710
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Di, 30. Dez 2008, 17:21

Wie die Biene, die den Honig verschiedenen Blumen entnimmt, anerkennt der Weise den Wahrheitskern verschiedener heiliger Schriften und sieht nur das Gute in allen Religionen.
Aus dem Srimad Bhagavatam

monika1980
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Di, 30. Dez 2008, 21:44

danke für die antworten.
in deutschland bin ich bereits geschieden, es geht darum ob ich in mk die ehe nur anerkennen muss oder mich nochmal scheiden lassen und wie ich das genau machen kann bzw. muss, ohne nach mk fahren zu müssen

soni
Danke für die vielen Übersetzungen!
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Di, 30. Dez 2008, 22:53

monika ich habe dir dazu eine PN geschickt !

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Zamira
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Mi, 31. Dez 2008, 12:08

Die Ehe muss erstmal in Mazedonien registriert und anerkannt werden...und dann kannst du die Scheidung dort auch registrieren lassen....
Anscheinend willst Du wieder einen Mazedonier ehelichen, denn wenn es ein Deutscher, Türke, Italiener wäre, würde das Standesamt in München das nicht von Dir verlangen.
Die wollen damit der Bigamie in Mazedonien vorbeugen.

Ich habe das gleiche Spielchen vor zig Jahren machen müssen.

Lock Deinen Ex damit, dass er das erledigen soll, da er ansonsten ebenfalls Schwierigkeiten mit einer neuen Heirat haben wird.

Sonne1710
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Mi, 31. Dez 2008, 13:05

Zamira, sie schreib ja, dass sie in Mazedonien geheiratet hat, also ist die Ehe dort bereits registriert.

Ansonsten hier mal lesen.

Anerkennung einer deutschen Scheidung im Ausland

Bei manchen Fallkonstellationen (beispielsweise zur Klärung der Eheschließungsvoraussetzungen bei binationalen Ehen oder zwecks Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen) ist es erforderlich, dass ein deutsches Scheidungsurteil im Ausland anerkannt und ggf. in die dortigen Personenstandsregister eingetragen wird.

Denn nach den allgemeinen Grundsätzen des Staats- und Völkerrechts entfalten Gerichtsurteile und vergleichbare Hoheitsakte unmittelbare Rechtswirkungen grundsätzlich nur im Gebiet des Staates, in dem sie erlassen worden sind. Jedem Staat steht es frei, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen er ausländische Hoheitsakte anerkennt, soweit er nicht durch Staatsverträge gebunden ist. Auch die Lösung des Ehebandes ist somit zunächst nur in dem Staat wirksam, in dem sie erfolgte (vgl. Anerkennung einer ausländischen Scheidung) und bedarf zur Anerkennung meist eines gesonderten Verfahrens.

Besondere Regelungen in der EU

Eine Ausnahme sind deutsche Scheidungsurteile, die unter die Verordnung Nr. 2201/2003 fallen. Diese Scheidungsurteile werden in einem anderen EU-Mitgliedstaat (außer Dänemark) regelmäßig anerkannt, ohne dass es zuvor eines gerichtlichen Verfahrens bedarf.

(Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (Brüssel IIa) – Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2003 Nr. L 338, S.1 ff. zu finden unter http://eur-lex.europa.eu).

Zum Nachweis einer Ehescheidung sind in den EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark) das Scheidungsurteil sowie eine von dem Gericht oder der Behörde des Ursprungsmitgliedstaats nach einem bestimmten Muster ausgestellte Bescheinigung vorzulegen (Art. 37 und Art. 39 i.V.m. Anhang I der EU-Verordnung).

Unterschiedliche Bestimmungen weltweit

Für die Anerkennung deutscher Scheidungsurteile in allen anderen Staaten ist jedoch üblicherweise eine Entscheidung der dortigen Gerichte oder Behörden erforderlich. Mit einigen Staaten bestehen bilaterale oder multilaterale Übereinkommen zur erleichterten gegenseitigen Anerkennung von Scheidungsurteilen. In einigen Staaten werden ausländische Scheidungen grundsätzlich nicht anerkannt und müssen ggf. vor Ort wiederholt werden.

Zur Klärung des weiteren Verfahrens sollte ein Fachanwalt aufgesucht werden.

Falls Sie einen Korrespondenzanwalt im Ausland benötigen sollten, so werden Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen oder der Bürgerservice des Auswärtigen Amts auf Anfrage gerne eine Anwaltsliste übersenden. Korrespondenzanwälte im Ausland benennen auch die Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins (www.anwaltauskunft.de) und der Anwalt-Suchservice (www.anwalt-suchservice.de).

Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, kann auch die umfangreiche Fachliteratur herangezogen werden, z.B. die Kommentarliteratur zu § 328 der Zivilprozeßordnung; Bergmann/Ferid/Henrich: "Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht"; Bülow/Böckstiegel/Geimer/Schütze: "Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen". Auf eine Aufzählung weiterer Informationsquellen und eine Nennung von Sachverständigen für ausländisches Recht muss hier schon aus Platzgründen leider verzichtet werden.

Genauso wie die deutschen Auslandsvertretungen Auskünfte zur Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile in Deutschland erteilen, können auch die ausländischen Vertretungen in Deutschland häufig über das Verfahren der Anerkennung deutscher Scheidungsurteile in ihrem Herkunftsstaat informieren. Die Anschriften der ausländischen Vertretungen finden Sie hier:

* Vertretungen fremder Staaten in Deutschland

* Zurück zur Übersicht
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monika1980
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Mi, 31. Dez 2008, 17:18

hallo Zamira,

nein ich will keinen mazedoner oder albaner mehr heiraten, so einen fehler mache ich sicher kein zweites mal, nachdem was ich mit meinen ex erlebt habe.

ich habe auch zu meinen ex keinen kontakt und will auch keinen mehr haben, weil er mir nur stress und probleme machen würde....nach seinen drohen usw.

also muss es auch anders gehen ohne ihn.

und meine ehe ist in mazedonien registiert und da ich in mazedonien geheiratetet hatte, verlangt das standesamt in münchen das. nur deshalb weil die ehe im ausland geschlossen wurde.
ich will einen deutschen heiraten, aber das ist für die sache eigentlich nicht wichtig.

trotzdem allen danke für ihre antworten.

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Zamira
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Mi, 31. Dez 2008, 20:56

ohweia...da habe ich beim Lesen aber heute ordentlich geschlampert...sorry :oops:

monika1980
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Mi, 31. Dez 2008, 21:01

kein problem. euch allen einen guten rutsch und gutes neues jahr.

Me Fat Vitin e Ri 2009!

monika1980
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leider immer noch nicht weiter

Mo, 19. Okt 2009, 22:51

hallo,

leider bin ich immer noch nicht weiter gekommen, weder ein deutscher anwalt, noch die deutsche botschaft in skopje oder die mazedonische botschaft in deutschland wollten oder konnten mir weiter helfen. gibt es hier wirklich niemanden der mir einen rat geben kann oder helfen.....?

muss ja nicht gratis sein.

Keiner
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Di, 20. Okt 2009, 8:01

Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als eine Anwalt in MK zu engagieren.

Hier ist eine Liste von Anwaltskanzleien:

http://www.skopje.diplo.de/Vertretung/s ... =Daten.pdf

Und hier ist jemand, der sich nach eigenen Angabe auch mit Familienrecht beschäftigt und hoffentlich deutsch spricht:

http://www.aleksovski.com.mk/index.php? ... &Itemid=13

kassandra30
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Di, 20. Okt 2009, 10:09

Hallo Monika, du brauchst auf jeden Fall einen Anwalt in MK, ( Preis vorher aushandeln) Du bekommst eine Vollmacht, die tuhst du hier vor Notar unterschreiben. Dann kann der Anwalt in MK dich vertreten und alles für dich erledigen. Hier in D einen Anwalt zu nehmen währe rausgeschmiesenes Geld. Die RSV übernimmt keine Kosten.

P.S ES soll nicht teuer sein , du bist ja schon geschieden. Ich dencke du wirst jemanden brauchen der mit dem Anwalt alb. reden kann.

L.G

monika1980
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Di, 20. Okt 2009, 10:38

danke für die antworten im forum, hatte schon einie anwäte angeschrieben, aber die haben sich entweder nicht gemeldet oder verlangen viel geld. ein anwalt aus mazedonien möchte für die ganze sache 2000 euro, dass kann ich mir aber nicht leisten, den betrag auf einmal aufzubringen.

ich habe leider niemanden der albanisch oder mazedonisch kann, auch niemanden in mazedonien der mir helfen kann.

kassandra30
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Di, 20. Okt 2009, 11:57

Ja ich weis , vilt kanns du Sinnesrausch hier aus dem Forum fragen, sie hat mal geschrieben das ihr Cuosen in Mk ein Anwalt ist. Tut mir leid das ich dir nicht weiter helfen kann..
L.G

Keiner
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Di, 20. Okt 2009, 20:57

Mich wundert nicht, dass sich hier jede Menge Albaner aus Mazedonien herumtreiben und keiner Dir helfen will oder kann. Von denen hat wohl kaum jemand eine entsprechende Anlaufstelle oder Kontakte zu den Kreisen, die Dir helfen können.

Möglicherweise befindest Du Dich für Dein Anliegen ganz einfach im falschen Forum. Google ein richtiges Mazedonien – Forum und trag Dein Anliegen noch einmal vor. Für die Mazedonier haben Albaner bestenfalls den gleichen Status, wie ihn Zigeuner in Rumänien für die Rumänen haben. Sie werden wegen angeblichem Kinderreichtum, Steuerhinterziehung, Umweltverschmutzung und ihrer archaischen Lebensweise pauschal als asozial betrachtet und allgemein verachtet.

Kurzum: Die Stimmung in solchen Foren ist ausgesprochen antialbanisch und wenn es darum geht, sich von einem Albaner zu trennen, wirst Du wesentlich mehr Unterstützung erhalten, als hier.

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