Nicole,
ich habe das Gefühl, ich rede hier ein wenig gegen die Wand...
1. Es ist - bei Dir als deutscher Frau - bzgl. einer FZF vollkommen egal, wie groß oder teuer eine Wohnung wäre. Ihr könnt Euch auch ein Zimmer in einer WG oder bei Deinen Eltern teilen! Hauptsache, ihr lebt die eheliche Gemeinschaft und er meldet sich dort an. Wann Du Dir die Wohnung mietest ist ebenfalls vollkommen egal.
Was Dir Deine Freundin da erzählt, gilt bestenfalls für eine Ehe zwischen "Ausländer im Ausland" und "Ausländer in Deutschland"!!! Capiché?
2. Den eheschließenden Beamten interessiert es nicht die Bohne, ob Du arbeitest oder eine Wohnung hast. Du brauchst bestimmte Papiere zur Heirat, einen Dolmetscher und weiter nichts.
3. Wenn er vor 3 Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hatte, braucht er heute nur einen neuen Pass beantragen und kann ohne FZF legal wieder einreisen.
Hatte er diesen Status nicht, hat er mit seiner Ausreise seinen Aufenthaltsstatus (gleich welcher Art) verwirkt und kann erst per FZF auf Dauer wieder in Deutschland leben.
Erkundige Dich bitte mal ganz genau nach den Gegebenheiten damals. Niemand kann Dir wirklich helfen, wenn Du nur Stück für Stück mit den Tatsachen rausrückst...