Nicole
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hallo wer kann mir i auslländerrecht helfen? bin verzweifelt

Sa, 08. Nov 2008, 23:09

ich will als deutsche im kosovo heiraten, wurde jetzt leider gekündigt u muß die hochzeit verschieben, u wil genau wissen was ich brauche das es nicht schief läuft!
ich habe gehört das man eine wohnung mind 38qm braucht ,eine feste arbeit in vollzeit zeitarbeit u kindermädchen geht nicht ,ich muß die whg mind 3mon v der hochzeit haben, die halbe probezeit muss überstanden sein u die letzten 3 lohnabrechnungen sonst erkennen sie die ehe nicht an u er darf nie wieder nach deutschland einreisen? stimmt das wirklich?
das wäre das schlimmste für mich denn ich liebe diesen mann über allles
ich möchte mir eine zweite meinung einholen
bitte um hilfe
wäre euch sehr dankbar!
:P Nicole

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Hajde!
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Sa, 08. Nov 2008, 23:50

Hi Nicole,

schildere doch hier mal dein Problem: www.info4alien.de
ansonsten nimm dir einen Anwalt

LG
Hajde!
Ich bin wie ich bin-
die einen kennen mich
die anderen können mich...

(Konrad Adenauer)

Nicole
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Sa, 08. Nov 2008, 23:57

hallo hajde

danke für den tipp
das kommt v einer anwältin v der freundin wollte wissen ob das stimmt
aber sonst muß ich wohl eine 2anwalt sehn ob das wirklich wahr ist
dankeschön

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Zamira
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So, 09. Nov 2008, 10:09

Im Kosovo sind diese Vorraussetzungen für den eigentlichen Akt der Hochzeit nicht von Bedeutung...
Im Kosovo brauchst Du für die Heirat lediglich Ehefähigkeitszeugnis, Aufenthaltsbescheinigung, internat. Geburtsurkunde und evtl. Scheidungsurteil.

Solche Sachen werden für die Familienzusammenführung von den deutschen Behörden eingefordert.

Nicole...und wenn du gebürtige Deutsche bist, stimmen diese Angaben erst recht nicht.
Sprich direkt mit Deiner Ausländerbehörde vor Ort...

Nicole
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So, 09. Nov 2008, 12:33

:( hallo Zamira!

danke für deine hilfe das hilft mir viel.
ich habe leider meine arbeit kurz vor meinem geburtstag verloren,suche aber schon eine neue, ja die ganzen sachen hat mir ne anwältin erzählt v einer freundin, u ich habe eine arbeit in ausschau als kindermädchen u in einer zeitarbeitfirma weiß aber nicht ob ich es annehemen kann,u das man eine wohnung schon 3mon v der hochzeit braucht,was ich auch nicht habe, ich war ja im ausländeramt die sagten sie sind nicht zuständig ich soll z standesamt die meineten sind auch nicht zuständig sondern das standesamt in peje,das ist das problem ,u ich weiß halt nicht ob das stimmt mit meiner freundin, deshalb frage ich hier.
auf jeden fall bin ich dir sehr dankbar u wenn das alles stimmt wär das sehr gut.
ich wollte ja eigentlich im dez heiraten ,muß jetzt uaf ostern verschieben
u meine freundin meinte m dem neuen gesetz kan es bis 2jahre dauern bis er kommen kann, u wen ich das alles nicht habe wird die hochzeit nicht anerkannt u er darf nicht mehr nach deutschland einreisen.
das wer sehr schlimm für mich.deshalb ist es mir ja so wichtig es vorher zu wissen.
danke dir vielmals :roll:

mondlaus
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So, 09. Nov 2008, 12:42

Hallo Nicole,

schreibe doch bitte mal ein paar Infos zu dem Ganzen, dann kann ich Dir Auskunft erteilen.
Ich nehme doch an, es geht hier um das ganze Prozedere von der Heirat bis letztendlich der Familienzusammenführung?

Ich gehe davon aus, Du bist Deutsche?
Habt Ihr bereits (ein) gemeinsame/s Kind/er?
Beziehst Du im Moment durch die Kündigung ALG I oder II?
War er schon einmal in Deutschland oder einem anderen Schengenstaat? Wenn ja - wurde er ausgewiesen oder abgeschoben (bitte mit Grund und Zeitangabe)?

Kannst Dich gern auch per PN melden, wenn es Dir zu "intim" wird.

Würde Dir gern weiterhelfen.
LG mondlaus...

mondlaus
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So, 09. Nov 2008, 12:46

Nachtrag:

Wie alt bist Du?
Es hört sich an, als würdest Du noch bei Deinen Eltern leben. Ist das richtig?

Nicole
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So, 09. Nov 2008, 14:25

:o Hallo Mondlaus!

weiß nicht wo ich anfangen soll.
ich bin seid gestern 26 jahre alt, ja ich wohne noch bei meinen eltern.
genau es geht um die heirat im kosovo.denn ich weiß nicht mehr was stimmt.
wir haben keine kinder,aber er hat ein sohn mit einer deutschen.
ich habe bis zum 31.10.08 noch gearbeitet ,war 04.11.08 im arbeitsamt wegen dem arbeitslos als alg1, bin abe schon auf der suche nach einer neuen arbeit, habe aber gehört das man in zeitarbeit u kindermädchen nicht arbeiten darf, weiß aber nicht ob das stimmt?
er war seid dem 2 lebensjahr in münchen, ist aber seid 3jahren im kosovo ,sein paß ist abgelaufen, er kann nicht heri einreisen oh der woltr so rüberkommen was sehr riskant ist ,u jetzt íst er wieder im kosovo z glück, aber warum er genau damsl n kosovoist weiß ich nicht ,cih wolte das was war als egal sehn u dei zukunft, er hatte hier probelme m mkind u ex u er sollet auch runter um das haus aufzupaßen da schon eingebrochen ist aber m abwechslung aber er ist länegr gebliben u dan noch der paß abgelaufen, u er hatr mir lange nicht gesagt weil er nicht wolte das ich denke scheinehe, oder das ich ihn verlaße da er mich sehr liebt,w obei ich hätte es nicht getan,nur es iszt zeit verloren gegnagen
naja leider kann ich daran nicht mehr ändern
ich habe gehört das ab januar f die hochzeit neue gesetze gebn sollu die sollen sehr streng aus
nur ich selber kenn mich m dem allen nicht aus
u mir sagt auch jeder das er nicht zuständig ist
naja mehr weiß ich nicht
hoiffe hab nicht vergessen
ist sehr lieb das du mir helfen willst
denn ich weiß nicht ob mein freundin recht hat
will halt ne zweite meinung u das nicht schief läuft, denn lange halte ich es nicht mehr aus
vielen dank dir :D

mondlaus
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So, 09. Nov 2008, 16:12

Bist Du Deutsche?

Nicole
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So, 09. Nov 2008, 16:15

ja ich bin deutsche

mondlaus
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So, 09. Nov 2008, 16:37

Also...

Am wichtigsten ist, das Du erst einmal herausfindest, ob er jemals aus Deutschland oder einem anderen Schengenstaat ausgewiesen oder abgeschoben wurde.
Dieses würde nämlich bedeuten, das Ihr erst heiraten müßtet (um eine Begründung zur Antragsstellung zu haben), dann einen Antrag auf Befristung der Einreisesperre (welche bei Abschiebung / Ausweisung immer gesetzt wird) stellen und erst nach damit verbundener Begleichung der Abschiebe- und evtl. auch Haftkosten die Familienzusammenführung beantragen könntet.
Wäre dann also sehr zeit- und kostenaufwendig das Ganze.

Wurde er nie ausgewiesen oder abgeschoben, sondern hat freiwillig Deutschland oder einen anderen Schengenstaat verlassen, brauchst Du Dir erstmal keine Gedanken zu machen.
1. Er soll sich dann in der Gemeinde seines Wohnortes nach den Dokumenten erkundigen, welche zur Heirat benötigt werden. Er bekommt eine Liste und Ihr müßtet dann alle geforderten Unterlagen beschaffen.
2. Heiraten.
3. Familienzusammenführung beantragen.

Problematisch könnte es noch werden, sollten Unterhaltsschulden hinsichtlich seines Kindes mit der anderen Deutschen bestehen. Die müßten dann u. U. vorab gezahlt oder eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden. Aber das kommt erst mit der Beantragung der Familienzusammenführung auf Euch zu.

Du als Deutsche brauchst weder Einkommen, noch eine bestimmte Wohnungsgröße vorweisen. Gefragt wird von den Ausländerbehörden dennoch grundsätzlich danach. Dieses hat den Hintergrund, das bei Bezug von ALG II nach Ermessen über den Antrag entschieden werden kann, was meistens eine Ablehnung zur Folge hat.
Solltest Du ALG I beziehen, ist dies als Einkommen zu werten und es darf die FZF nicht aus finanziellen Gründen abgelehnt werden.
Es muß bezüglich der Unterkunft nur sichergestellt sein, das er mit Dir in ehelicher Gemeinschaft zusammen leben wird. Dieses kann auch bei Deinen Eltern sein. Da diese höchstwahrscheinlich die Mieter der Wohnung sind, müßtest Du bei der ABH ein entsprechendes Schriftstück Deiner Eltern vorlegen, aus dem dies hervorgeht.

Die Vorgeschichte mit seiner letzten deutschen Partnerin ist ebenfalls von Bedeutung. War er mit Ihr verheiratet oder hat er für das Kind eine Vaterschaftsanerkennung und/oder Sorgerechtserklärung abgegeben? Das alles ist von Bedeutung (und auch die "Auseinandersetzungen" mit der Ex-Partnerin), wenn ein Scheinehe-Verdacht (welcher wahrscheinlich bei dieser Konstellation auch geprüft wird) ausgeräumt werden soll. Dafür ist wichtig, das Du relevante Unterlagen aufhebst, die Euren regelmäßigen Kontakt belegen (Urlaubsfotos, Telefonrechnungen, Pass-Stempel).

So, mehr fällt mir erstmal nicht ein.
Doch!!! Er muß sich schleunigst Ausweispapiere besorgen, da ohne diese keine Heirat und auch keine Familiezusammenführung möglich sein wird.

Darf ich noch fragen, wie Dein Herzbube heißt? Ich habe einige Monate in der Nähe von Peja gelebt. Víelleicht kennt mein Partner ihn ja zufällig und kann ihm unter die Arme greifen...

LG mondlaus

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Denisa*
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So, 09. Nov 2008, 17:29

Hallo

Ich mische mal ganz kurz ein , das sie beide bei ihre Eltern leben können / dürfen wurde eine Freundin von mir abgelehnt, sie musste schon eine eigene Wohnung haben .
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melanie
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So, 09. Nov 2008, 17:32

ich habe vor 3 jahren im kosovo geheiratet.ich bin deutsche.ichwar auch arbeitslos.du kannst dort heiraten wenn du einige dokumente mitnimmst.das wäre eine geburtsurkundevon dir und von deinen eltern,ein ehefähigkeitszeigniss mit dem namen deines verlobten.damit bin ich in den kosovo.habe dort geheiratet.habe meinen mann dort lassen müssen.danach bin ich zum ausländeramt und habe einen antrag auf familienzudammenführung gestellt..
3 monate später war er bei mir..... :D
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So, 09. Nov 2008, 17:38

Hallo, bei mir war das so. Bevor ich mein Ehefähigkeitszeugnis vom Standesamt ausgestellt bekommen habe, mußte ich das Ehefähigkeitszeugnis, den Pass und die Anmeldebescheinigung von meinem Mann vorweisen. In deutscher Sprache und Beglaubigt.

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So, 09. Nov 2008, 18:25

ja genau.so war das.habs vergessen!!hehehe
LEBE DEINE TRÄUME,UND TRÄUME NICHT DEIN LEBEN!

mondlaus
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So, 09. Nov 2008, 18:58

Der Antrag zur Familienzusammenführung kann NICHT von dem Deutschen Ehepartner gestellt werden. Dies ist definitiv nicht möglich.
Einzig der kosovarische Ehegatte kann und muß bei der Botschaft in Prishtina den Antrag stellen.

Und noch einmal zur Wohnung:
Wenn die Ehefrau wie in diesem Fall Deutsche ist, kommt es nur darauf an, das die eheliche Gemeinschaft gelebt wird. Es könnte also theoretisch auch eine Wohngemeinschaft sein, in der sich das Paar ein Zimmer teilt. Wenn aufgrund einer fehlenden eigenen/separaten Wohnung das FZF-Visa abgelehnt wird, ist dies rechtswidrig und bedarf rechtlicher Schritte gegen die ABH.

Sämtliche Vorgaben zu Gehalt, Wohnungsgröße, etc. beziehen sich NIEMALS auf Deutsche. Ausgenommen ist der ALG II-Bezug, welchen ich bereits erwähnte.
Die bereits genannten Anforderungen dürfen nur an Ehepartner gestellt werden, die selbst eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen!

Ich vergaß vorhin allerdings noch zu erwähnen, das der ausländische Ehegatte zur Beantragung der FZF bei der dt. Botschaft ein Sprachzertifikat A1 des Goethe-Instituts vorweisen muß. Dies wäre auch noch zu bedenken.

Nicole
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So, 09. Nov 2008, 19:01

naja wo fang ich an
er hat das sorgerecht nicht nur sie er sieht ihn nur selten u die eltern zaehlen das geld f das kind
sie waren nicht verheiratet nur zusammen sie wollten ja auch kein kind haben
das ganze probelm ist er ist eigentlich hier in deutschland gemeldet u seid 3 jahren im kosovo ,aber das weiß halt keiner
soveil ich weiß ist der paß abglaufen o es geht erst wen er ducrch kosvo u montenegro durch bin aber verstehn tu ich es selbe nicht

Nicole
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So, 09. Nov 2008, 19:06

und wan müßet ich die wohnung haben?
muß das 3monate vor der hochzeit sein?

Nicole
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So, 09. Nov 2008, 19:14

und wie groß muß die wohnung sein? habe es vergessen zu fragen
danke leute ihr hilft mir sehr viel :D
er war ja schon im standesamt gewesen wegen paiere usw u termin ausmachen hätten den 26 dez gahbat aber dann wurde mri eben gaesagt geht nicht wegen arbeit u whg u dann hab ich ihm gesagt geht nicht u er war nuicht begeistert das wir verschiebn müßen , er meinte auch arbeit ist wichtig aber so genau hat er sich da unten nicht informiert

Luckygirl
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So, 09. Nov 2008, 19:38

Man müsste halt noch wissen, ob er sich hier in Deutschland was zu schulden kommen hat lassen :(

Je schlimmer der Delikt desto länger dauert es :( kenn ich von meiner ehemaligen freundin die hat dasselbe durchgemacht. Hat über zwei Jahre gedauert wurde von Berlin dann abgelehnt.

Ich habe das ganze auch schon durch das war aber 2002

hab eine Wohnung mit 30 qm vorweisen müssen und ein Gehalt mit ungefähr 900 EUR netto. Aber früher wars glaub ich noch einfacher :(

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