rocky0708
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Master an der Uni in Österreich als Albanerin machen?

Di, 14. Okt 2008, 23:33

Wenn eine Albanerin ein Diplom in Albanien gemacht hat also fertig Studiert hat und sie dann einen Master in Österreich machen will bekommt sie dann automatisch ein Visum für die dauer des Masters in Österreich wenn sie an der Uni angenommen wird?
Und wie stehen die Chancen das sie überhaupt einen Master in Österreich machen darf oder kann?

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Denisa*
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Mi, 15. Okt 2008, 11:23

Spezialisierung nennt man das glaub ich auch und das dürfte gehen. Meine Cousine hat mal so was erwähnt , also sie wollte es hier in De machen, hat sich erkundigt bei der Deutsche Botschaft in Tirana., so viel weiß ich noch , sie musste erst mal einen Uni in De schreiben und mit der Bestätigung von der Uni könnte sie dann wieder in die Botschaft , Visum würde sie sicher bekommen solang die Spezialisierung dauert.


Sie wollte es doch nicht und daher weiß ich nicht wie es dann weiter geht .
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rocky0708
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Mi, 15. Okt 2008, 13:20

Ok. Das bedeutet ich sollte mich in der Österreichischen Botschaft erkundigen wie so was läuft oder?
Du weißt aber auch nicht ungefähr wie die Chancen stehen so eine Möglichkeit zu bekommen?

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Denisa*
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Mi, 15. Okt 2008, 13:27

Richtig, oder du fragst mal in der Uni nach :wink:

Wenn man eine Bestätigung von der Uni hat dann sollte keine Hindernisse geben .
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rocky0708
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Mi, 15. Okt 2008, 15:01

Denisa* hat geschrieben:Richtig, oder du fragst mal in der Uni nach :wink:

Wenn man eine Bestätigung von der Uni hat dann sollte keine Hindernisse geben .
Na dann werd ich das mal in näherer Zukunft mal machen. Hoffe das es klappt :roll:

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Lars
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Mi, 15. Okt 2008, 17:54

die meisten Unis (zumindest in der Schweiz) haben auch auf ihren Websites Infos für Studenten aus dem Ausland

Sonne1710
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Mi, 15. Okt 2008, 17:59

Die deutschen Unis auch ! Ansonsten bei den Studentenverbänden mal nachfragen!

LG Sonne
Wie die Biene, die den Honig verschiedenen Blumen entnimmt, anerkennt der Weise den Wahrheitskern verschiedener heiliger Schriften und sieht nur das Gute in allen Religionen.
Aus dem Srimad Bhagavatam

Anesa
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Re: Master an der Uni in Österreich als Albanerin machen?

Sa, 18. Okt 2008, 20:39

rocky0708 hat geschrieben:Wenn eine Albanerin ein Diplom in Albanien gemacht hat also fertig Studiert hat und sie dann einen Master in Österreich machen will bekommt sie dann automatisch ein Visum für die dauer des Masters in Österreich wenn sie an der Uni angenommen wird?
Und wie stehen die Chancen das sie überhaupt einen Master in Österreich machen darf oder kann?
Hallo

Ich hätte fast eine ähnliche Frage.

Wenn mein Freund, der zur zeit in Kosovo lebt und fertig studiert hat, ein solches Visum (wie oben beschrieben) bekommen würde. Kann er doch mit dem Visum überall in Europa hingehen?. Kann er da auch in die Schweiz kommen? Da die Schweiz ja nicht zur EU gehört oder?

Ich bin mir da überhaupt nich sicher?! Vielleicht kann mir das jemand hier sagen/aufschreiben?

Danke schon mal im voraus! :D

gruss Anesa

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Orphelia
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Mo, 20. Okt 2008, 14:59

Hallo,
da die Schweiz dem Schengener Abkommen beigetreten ist und soweit ich weiß ab November,die volle Gültigkeit erlangt, würde ich ja sagen. Da das Visum was man erhält, ein Schengen – Visum ist. Aber um auf Nr. sicher zu gehen und weil es nicht 100% feststeht, dass es in Nov. soweit ist, würde ich einfach bei den zuständigen Behörden nachfragen.
Die Definition der eigenen kulturellen Identität und Zugehörigkeit durch Abgrenzung ist unsinnig, weil diese Abgrenzung unmöglich ist. Denn Kulturen bekämpfen sich nicht, sie fließen zusammen. (Ilija Trojanow/Ranjit Hoskoté)

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Lars
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Mo, 20. Okt 2008, 17:31

Orphelia hat geschrieben:Hallo,
da die Schweiz dem Schengener Abkommen beigetreten ist und soweit ich weiß ab November,die volle Gültigkeit erlangt, würde ich ja sagen. Da das Visum was man erhält, ein Schengen – Visum ist. Aber um auf Nr. sicher zu gehen und weil es nicht 100% feststeht, dass es in Nov. soweit ist, würde ich einfach bei den zuständigen Behörden nachfragen.
bin mir nicht sicher, ob das stimmt. Schengen-Visa gelten doch nur für kürzere Aufenthalte, aber nicht für mehrjährigem Aufenthalt zu Studienzwecken. :?

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besimi
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Mo, 20. Okt 2008, 21:02

Hallo Lars weisst du eigentlich ab wann man keine Schengen-Visa mehr braucht, Wird mit 1. November nichts?
Wenn eine Frau schweigt,sollte man sie nicht unterbrechen.
Rechtschreibfehler absichtlich!

Barbara
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Mo, 20. Okt 2008, 22:51

hi besimi
also wenn ich das richtig verstanden habe, dann braucht man kein visum mehr für die schengener staaten, wenn sich folgendes erfüllt hat:
http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/the ... reise.html

Hier (http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/the ... visum.html) wird folgende Frage gestellt:
"Kann ich als visumpflichtiger Drittstaatangehöriger mit einer gültigen Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (Ausweis B oder C) nach der Inkraftsetzung des SAA (siehe 1) gesamten Schengen-Raum visumsfrei reisen?
Grundsätzlich ja. Ich führe jedoch einen Pass mit. Für Fragen betreffend Einreisevoraussetzungen in andere Länder wende ich mich an die dafür zuständigen Behörden des jeweiligen Landes. "

Und für die Inkraftsetzung des SAA wird der 5./ 6. Dezember 2008 angestrebt (http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/the ... reise.html).

Ich hoffe ich habe das so richtig verstanden und hoffe, dass sie sich an das datum halten können. das wär schön :D

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besimi
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Di, 21. Okt 2008, 22:24

Danke Barbara du hast mir geholfen.
Wenn eine Frau schweigt,sollte man sie nicht unterbrechen.
Rechtschreibfehler absichtlich!

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Orphelia
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Mi, 22. Okt 2008, 18:36

Lars hat geschrieben: bin mir nicht sicher, ob das stimmt. Schengen-Visa gelten doch nur für kürzere Aufenthalte, aber nicht für mehrjährigem Aufenthalt zu Studienzwecken. :?
Hallo Lars,
hier Informationen vom Auswärtigen Amt (BRD):

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... en.html#t2

Zitat:
1.„Drittstaatsangehörige, die über ein von einem Staat, der den Schengen-Besitzstand vollständig anwendet (siehe unten) ausgestelltes, in der räumlichen Gültigkeit nicht beschränktes Visum (Besuchs- und Geschäftsaufenthalte von bis zu drei Monaten pro Halbjahr sowie Transit- und Flughafentransitvisa) verfügen, dürfen sich im Rahmen der Gültigkeit und des Zwecks der Visa auch in den anderen Schengen-Vollanwenderstaaten aufhalten; bei Passieren der Binnengrenzen unterliegen auch sie keinen Kontrollen.
2.Alle Angehörigen dritter Staaten, die sich mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung legal in einem Schengen-Vollanwenderstaate aufhalten, können mit einem gültigen Reisepass visumfrei bis zu 3 Monaten pro Halbjahr in die anderen Schengen-Vollanwenderstaaten reisen.“

Ich habe die Frage so verstanden, dass der Freund ein Visum für die BRD hat und in der BRD studiert und er sie nur besuchen will. Dann dürfte das doch unproblematisch sein.....

Viele Grüße,
Orphelia
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