Lars hat geschrieben:
bin mir nicht sicher, ob das stimmt. Schengen-Visa gelten doch nur für kürzere Aufenthalte, aber nicht für mehrjährigem Aufenthalt zu Studienzwecken.
Hallo Lars,
hier Informationen vom Auswärtigen Amt (BRD):
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... en.html#t2
Zitat:
1.„Drittstaatsangehörige, die über ein von einem Staat, der den Schengen-Besitzstand vollständig anwendet (siehe unten) ausgestelltes, in der räumlichen Gültigkeit nicht beschränktes Visum (Besuchs- und Geschäftsaufenthalte von bis zu drei Monaten pro Halbjahr sowie Transit- und Flughafentransitvisa) verfügen, dürfen sich im Rahmen der Gültigkeit und des Zwecks der Visa auch in den anderen Schengen-Vollanwenderstaaten aufhalten; bei Passieren der Binnengrenzen unterliegen auch sie keinen Kontrollen.
2.Alle Angehörigen dritter Staaten, die sich mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung legal in einem Schengen-Vollanwenderstaate aufhalten, können mit einem gültigen Reisepass visumfrei bis zu 3 Monaten pro Halbjahr in die anderen Schengen-Vollanwenderstaaten reisen.“
Ich habe die Frage so verstanden, dass der Freund ein Visum für die BRD hat und in der BRD studiert und er sie nur besuchen will. Dann dürfte das doch unproblematisch sein.....
Viele Grüße,
Orphelia
Die Definition der eigenen kulturellen Identität und Zugehörigkeit durch Abgrenzung ist unsinnig, weil diese Abgrenzung unmöglich ist. Denn Kulturen bekämpfen sich nicht, sie fließen zusammen. (Ilija Trojanow/Ranjit Hoskoté)