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Ostschnitte
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Aufenthalt durch Geburtsurkunde?

Di, 29. Nov 2005, 9:21

Hallo ihr Lieben,

wisst ihr irgend etwas über ein neues Gesetz, was besagt, dass wenn Kinder ausländischer Eltern hier in Deutschland geboren werden, eine deutsche Geburtsurkunde bekommen und die Eltern dann "automatisch" auch die Aufenthaltsgenehmigung bekommen??

Danke für eure Info's.
Nichts ist für immer ...

Wasserfall
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Di, 29. Nov 2005, 12:42

Ich kann mir nicht vorstellen,dass das möglich ist, da ja sonst jeder nach Deutschland kommen würde (mit Visum) und sein Kind hier gebären würde und somit die Erartung hätten, dass sie dann automatisch hier bleiben dürfen.

Aber dazu habe ich mal diesen Link gefunden der dir sicherlich weiterhilft und somit das bestätigt was ich vermutet habe:


"§ 33 Geburt eines Kindes im Bundesgebiet


Einem Kind, das im Bundesgebiet geboren wird, ist abweichend von den §§ 5 und 29 Abs. 1 Nr. 2 von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn die Mutter eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Der Aufenthalt eines im Bundesgebiet geborenen Kindes, dessen Mutter zum Zeitpunkt der Geburt im Besitz eines Visums ist oder sich visumfrei aufhalten darf, gilt bis zum Ablauf des Visums oder des visumfreien Aufenthalts als erlaubt."


Ich denke die Antwort ist klar.

Schmanky90
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Di, 29. Nov 2005, 13:42

soviel ich weiß dürfen die zwei kleinen brüder meines freundes wieder kommen wenn sie 18 sind falls dir das weiterhilft
Schaut mal vorbei -> http://www.gjuha-shqip.de.ki
Die ultimative Albanisch-Lern-Seite :) Viel Spaß!

Simi
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Aufenthalt durch Geburtsurkunde?

Mi, 30. Nov 2005, 7:14

Meine schwägerin hat befristeten aufenthalt und hat am 13.9 hier in deutschland ihr erstes kind bekommen, mein schwager ist seit 14 jahren ind deutschland und hat unbefristet, die kleine hat einen deutschen pass und die deutsche staatsbürgerschaft, aber das meine schwägerin jetzt automatisch den unbefristeten aufenthalt bekommt, ist mir neu. im gegenteil, sie hat post von der ausländerbeörde bekommen und soll an einen integrationslehrgang teilnehmen, kann sie die bescheinigung der ausländerbehörde nicht vorlegen, gib es auch keinen unbefristeten aufenthalt, so haben sie es ihr mitgeteilt, leider ist die kleine krank auf die welt gekommen und meine schwägerin muss sehr viel zum arzt mit ihr, so dass sie an dem lehrgang vorerst nicht teilnehmen kann, nun hat sie dafür eine frist bis ende nächstes jahr bekommen, kann sie bis dahin den nachweis der behörde nicht vorlegen, muss sie wieder zurück in den kosovo
Simi

Wasserfall
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Mi, 30. Nov 2005, 12:42

Also eine Frist bis Ende nächsten Jahres finde ich schon ziemlich lange.Bis dahin dürfte sie es ja wohl schaffen diesen Kurs zu besuchen.Denn auch wenn das Kind krank ist und sie häufig zum Arzt müssen wird sich ja die Zeit finden lassen,denn das Kind wird ja nicht täglich zum Arzt müssen.Und sollte sie einmal verhindert sein und bei dem Kurs nicht erscheinen können,kann sie ja einen Nachweis vom Arzt erbringen und alles ist in Ordnung.

Simi
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Aufenthalt durch Geburtsurkunde?

Mi, 30. Nov 2005, 13:19

Ne, leider so einfach ist es nicht, wie du dir das vorstellst. Sicher wird sie den kurs bis nächsten Jahr besuchen, aber im moment ist es nicht möglich. Als erstes hat sie keinen, wo sie das kind tagsüber abgeben kann, zweitens stillt sie noch und drittens hat sie fast tägliche arztbesuche, da die kleine adea, jetzt etwas über 3 monate, einen zungentumor hat. bei einem integrationskurs sollte man schon immer erscheinen, wenn sie dan öfters eine bescheinigung bei der Ausländerbehörde vorlegen muss, dass sie nicht dranteilnehmen konnte, macht das auch ein schlechtes bild und der aufenthalt ist gefährtet.
Simi

Wasserfall
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Mi, 30. Nov 2005, 14:21

Gut,das ist natürlich dann im Moment wirklich nicht möglich,aber doch sicher bis zum Ende nächsten Jahres.
Hat sie keine gute Freundin,Mutter,Schwiegermutter,Ehenmann,was auch imer, wo sie das Kind dann lassen kann? Vielleicht besteht ja dann ein Anrecht auf Tagesmutter? Müßte man sich dann mal erkundigen.Inzwischen gibt es ja auch viele Mütter, die sich beim Aufpassen der Kinder abwechseln oder welche die auf mehrer samt ihren eigenen zuhause aufpassen. Das sollte aber eigentlich machbar sein und dient ja auch später mal dem Wohl des Kindes diesen Integrationskurs besucht zu haben.

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fabienne
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Re: Aufenthalt durch Geburtsurkunde?

Mi, 30. Nov 2005, 16:54

Simi hat geschrieben: und drittens hat sie fast tägliche arztbesuche, da die kleine adea, jetzt etwas über 3 monate, einen zungentumor hat. .
das tut mir leid für euch. :( die arme kleine. wünsch ihr alles gute und dass sie ganz bald gesund wird und bleibt!
"Es ist egal, was du bist, hauptsache ist, es macht dich glücklich."
Farin U.

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jessi
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Mi, 30. Nov 2005, 18:47

Hallo Ostschnitte

also mir hat eine Griechin erzählt sie dürfen hier in Deutschland bleiben da ihre 3 Kinder hier geboren sind das hätte was mir irgend einem EU-Recht zu tun was sie als Griechin betreffe so sagte sie mir es?!?!
Ihr Mann (Serbe) dem würde das nicht betreffen nur sie er hätte immer Probleme was sein Visum angeht ihr könne durch die Kinder nichts passieren....
Das ist das einzige was ich darüber weis...
LG Jessi

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Mini e vogel
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Mi, 30. Nov 2005, 19:41

Das hat wohl damit zu tun, daß Griechenland zur EU gehört, Kosovo bzw. das ganze restliche Jugoslawien ja nun nicht. Da gelten ja ganz andere Gesetze. Es ist ja auch kein Problem, für Einwohner eines EU-Landes in ein anderes zu reisen oder da auch Aufenthalt zu erhalten.
"Vergib stets Deinen Feinden. Nichts ärgert sie so." (Oscar Wilde)

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jessi
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Mi, 30. Nov 2005, 20:10

Huhu Mini :)

Ja genau so dachte ich es auch....ist das dann so wenn Ausländer aus einem EU-Staat hier leben dann dürfen sie hier bleiben bzw wenn wie bei der Griechin ihre Kinder hier geboren sind dann kann sie hier bleiben?
Dürfte sie dann nicht auch so oder so hier leben auch ohne Kinder weil so wie sie es gesagt hat habe sie wegen der Kinder die Rechte auf Aufenthalt hier?!?

Lg Jessi

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Jutta
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Mi, 30. Nov 2005, 20:41

hi jessi,

mitglieder eines EU staates dürfen zwar in andere EU staaten einreisen, aber das heisst nicht, das sie hier in deutschland auch arbeiten dürfen. (wie z.b. die tschechen)
find ich persönlich hirnrissig, weil ich finde das jeder eu-staatsbürger die gleichen rechte und pflichten haben sollte.

was mir persönlich bekannt ist: das ein rumäne (mit touristenvisum mehrmals eingereist) mit einer deutschen ein kind hat und aufgrund dieses kindes noch vor der hochzeit aufenthaltsgenehmigung bekommen hat.

jutta
''love is not just a feeling,is also a sacrifice''

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jessi
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Mi, 30. Nov 2005, 20:57

Hallo Jutta

Danke für die Info!
Ist das kompliziert alles....

LG Jessi

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Jutta
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Mi, 30. Nov 2005, 21:13

jessi hat geschrieben:Hallo Jutta

Danke für die Info!
Ist das kompliziert alles....

LG Jessi
da hast du wohl recht :roll: ich bin ja mehr weltbürger :wink: und versteh diese grenzdenkerei sowieso nicht :lol:

lb.gruß jutta
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Mini e vogel
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Mi, 30. Nov 2005, 22:41

Huhu Jessi,

zumindest habe ich mal gelesen, daß EU-Bürger innerhalb der EU problemlos hin-und herreisen dürfen und auch in einem anderen Land arbeiten dürfen und dafür dann eine Genehmigung erhalten. Ist dann wohl aber kein Aufenthalt für immer und ewig, sondern wohl für eine bestimmte Sache bzw. solange man da Arbeit hat. Jutta, machen die da echt Unterschiede zwischen diversen EU-Ländern?

Wie sich das dann mit hier geborenen Kindern verhält, weiss ich nicht. Ich weiss nur, daß es kein Grund für Aufenthalt der Eltern ist, nur weil hier in D das Kind geboren wurde, also für Menschen aus Nicht-EU-Staaten wie z.B. Kosova und Albanien. Schrieb ja auch vorher schon jemand.

Was aber richtig ist - weiß ich aus eigener Erfahrung: War ja mit einem Kosovo-Albaner verheiratet, der vorher Asylbewerber war. Wenn ich also vor der Heirat ein Kind von ihm bekommen hätte, hätte er auch bleiben dürfen wegen Familienzusammenführung, also wir hätten dann nicht heiraten brauchen wegen Aufenthalt. Das scheint aber auch nicht immer zu gelten, kenne einen Albaner, der hat hier in D ein Kind ohne mit der Frau verheiratet zu sein. Die waren auch nie richtig zusammen, das Kind war ein "Unfall". Da er aber bereits Probleme hatte mit seinem Aufenthalt - sollte wohl abgeschoben werden, ist dann untergetaucht etc., hat ihm das nichts genutzt. Er ist dann irgendwann freiwillig ausgereist, um da unten eine andere Deutsche zu heiraten, konnte dann auch nach ca. 6 Monaten wiederkommen, hatte aber erstmal eine Sperre und es war sehr schwierig, bis er wieder hier einreisen durfte. Seine Frau hat - sowie ich gehört habe - Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, damit es nicht länger dauert.
"Vergib stets Deinen Feinden. Nichts ärgert sie so." (Oscar Wilde)

Wasserfall
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Mi, 30. Nov 2005, 23:00

Ab nächstem Jahr gibt es ein neues Gesetz das besagt, dass ein EU-Bürger,der länger als 5 Jahre in einem EU-Staat lebt, das Recht hat sich in Europa frei zu bewegen,sprich seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen darf.
Das mit der Griechin liegt sicherlich daran,dass Griechenland zur EU gehört,denn ansonsten ist das nicht möglich, aus besagtem Grund, da ja sonst jeder einfach mal eben ein Kind in Deutschland zur Welt bringt und dann meint er können hier bleiben....klingt einleuchtend oder nicht?!
Dass es bei anderen EU-Staaten anders ist,liegt nur daran, dass Rumänien ja zum Beispiel noch nicht ganz mit allen Rechten (und auch Pflichten) in die EU eingetreten ist oder auch die weiteren neuen EU Länder noch nicht genau gleich gestellt sind wie die die schon seit langem dabei sind....ist jedoch auch einleuchtend,da ja ein Land wie Rumänien ein Land mit soweit ich weiß der größten Armut Europas ist und somit ja alle von dort ausreisen würden sofern sie die Möglichkeit besäßen sich in einem anderen europäischen Land niederzulassen....somit ist es so wie es jetzt läuft erstmal eine Art Frist,welche nach Besserstand des Landes wahrscheinlich früher oder später (bzw.klare Sache) angepaßt wird.
Also doch ganz einfach.
Sollte jemand allerdings noch weitere Fragen zum Thema Ausländerrecht oder Aufenthaltsrecht besitzen,so geht mal auf den Link www.info4alien.de (hier auch schon mal öfters erwähnt),dort findest man unter der Rubrik "Gesetze" alle notwendigen Ausländergesetze......werden euch sicherlich ebenso weiterhelfen. :D

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