horeb0 hat geschrieben:Hallo liebe Mitglieder des Forums Liebe & Kontakt !
Danke für Eure Unterstützung, wenn es auch bis jetzt nicht unbedingt so ermutigend für uns aussieht. Nur Du Apolloni könntest uns eventuell einen hilfreichen Rat geben. Die Antworten auf die Fragen lauten:
1.) Wir wohnen in Deutschland, Bundesland Baden-Württemberg, Kreis Esslingen.
2.) Sie hat noch den Status Aufenthaltserlaubnis, jedoch bereits die Zusage zur deutschen Staatsbürgerschaft erhalten, aber noch nicht die Entlassung von der albanischen Staatsbürgerschaft.
2.) Nur ich bin berufstätig, meine Frau nicht.
3.) Die Eltern waren zweimal zu Besuch bei uns.
4.) Wir besitzen ein eigenes Haus, ich selber bin Diplominformatiker und verdiene ganz gut um die Eltern meiner Frau mitversorgen zu können.
5.) Die Eltern sind Vater/Mutter (54/53) Jahre alt und gut in der Lage die Enkelkinder zu versorgen.
Danke für die konkreten Antworten.
Anbei in kurzer Fassung ein paar unverbindliche Ausführungen meinerseits:
Der mir bekannter Fall bezieht sich auf ein Ehepaar mit Wohnsitz im Bundesland Hessen. Ansonsten sind die Umstände größtenteils ähnlich wie auch in eurem Fall mit dem kleinen Unterschied, dass die albanischen Großeltern der Kinder aus dem Kosova stammen.
Die Tatsache, dass die Großeltern noch nie vorher als Asylbewerber in Deutschland gewesen sind, ist von entscheidender Bedeutung - im umgekehrten Fall wäre das ein sog. zwingender Versagungsgrund.
Wie bereits in meinem Eingangsposting angedeutet, müsst Ihr einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich bestens im Ausländerrecht auskennt und möglichst auch die Ausländerbehörde vor Ort aus seiner früheren anwaltlichen Tätigkeiten kennt. (Es wäre für die Behörde mühsam mit einem Rechtsanwalt zusammen zu arbeiten, der sich erstmal über die geltende Gesetzeslage im Ausländerrecht ausführlich informiert werden möchte
)
Leider kann ich euch keinen Rechtsanwalt in eurer Nähe empfehlen, für den Fall der Fälle werde ich dir aber die Kontaktdaten eines renommierten Rechtsanwalts aus Frankfurt am Main per PN (private Nachricht) zur Verfügung stellen. Es handelt sich dabei nämlich um den Rechtsanwalt, der den von mir erwähnten Fall erfolgreich abgeschloßen hat.
Der Antrag, den Ihr dann über den Anwalt zu stellen habt, darf sich nicht auf die Familienzusammenführung berufen, sondern auf eine Aufenthaltsgenehmigung (Niederlassungserlaubnis) zur Kinderbetreuung, die im Erfolgsfall in der Regel für 4 Jahre erteilt wird.
Ich würde euch empfehlen, den Sachverhalt gegenüber dem Rechtsanwalt im Grunde genauso zu schildern (ein wenig ausführlicher dann aber stets wahrheitsgetreu und ohne Übertreibungen:-)) wie bereits in deinem Eingangsposting geschehen und dabei stets die Betreuung und das Wohl der Kinder in den Vordergrund zu stellen.
Die Behörde muss nämlich davon überzeugt werden, dass das Ganze ausschließlich euren Kindern zugute kommt. Ihr könnt gerne anführen, dass die albanischen Großeltern bereits zu Besuch waren und das sie kinderlieb und in ihren Enkelkindern vernarrt sind:-), aber bitte jegliche Aussagen der Art "Die haben dort in Albanien nichts, die leben dort in Armut, sie können nicht ohne ihre Tochter leben...usw." vermeiden - weder die Großeltern noch Ihr zwei seid in so einem Verfahren im Mittelpunkt, sondern ausschließlich eure Kinder.
Mir bleibt dann nichts anderes übrig als euch die Daumen zu drücken, dass dies auch in eurem Fall klappt - sicher ist das aber nicht, denn jede Behörde unterscheidet sich von der anderen und wie bereits geschrieben, eurerseits besteht kein rechtlicher Anspruch, es zählt also alleine die Bereitschaft der Behörde eine für euch günstige Ermessensentscheidung zu treffen.
P.S. Ordnungshalber möchte ich in Form eines Disclaimers noch darauf hinweisen, dass die obigen Tipps keineswegs rechtliche Auskünfte sind, sondern lediglich private bzw. persönliche Meinungsäußerungen meinerseits.
Gruß aus Ffm
Alban