horeb0
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Antrag auf Familienzusammenführung, wie wird es gemacht ?

Mo, 28. Nov 2005, 1:51

Hallo liebe Mitglieder des Forums Liebe & Kontakt !

Ich bin diesem neu hinzugetreten, da ich eine detailierte Antwort auf die folgende Frage dringend benötige. Die Frage lautet: "Wie können die albanischen Eltern meiner Frau nach Deutschland Familien zusammen geführt werden ?" Der Hintergrund ist der folgende: Ich teile nunmehr seit fünf Jahren in Deutschland die Ehe mit meiner albanischen Ehefrau. Wir haben zwei Kinder mit zwei und vier Jahren. Aufgrund eines unerwarteten Todesfalls im vergangenen Jahr haben wir die Mutter bzw. Schwiegermutter verloren, die uns, aber vorallem meiner Frau, eine überaus große Hilfe bei der Kindererziehung, im Haushalt und bei allen täglichen Aufgaben gewesen ist. Aufgrund von dieser neu eingetretenen Situation fühlt Sie sich durch die vielen Aufgaben überfordert und sucht Unterstützung bei Ihren albanischen Eltern. In diesem Zusammenhang ist es für uns wichtig zu wissen wie und wo ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt wird und welche zusätzlichen Dokumente hierfür notwendig sind.

Herzlichen Dank für Eure Unterstützung !!!

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Darleen17
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Mo, 28. Nov 2005, 14:40

So genau kenne ich mich damit leider auch nicht aus, aber ich denke, du kommst hier mit einem Antrag auf Familienzusammenführung nicht weit, denn das gilt, soweit ich weiß, nur für Eheleute oder minderjährige Kinder. Ich würd es eher mit einem Besuchsvisum versuchen und mich beim Ausländeramt erkundigen, die können dir sicherlich weiter helfen und vielleicht haben die noch eine andere Möglichkeit.

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fabienne
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Mo, 28. Nov 2005, 15:26

ich schließe mich darleen an. aus diesen motiven heraus werdet ihr kaum eine chance haben. die eltern von bekannten sollen gerad abgeschoben werden, obwohl sie arbeit und ein geregeltes leben haben.
"Es ist egal, was du bist, hauptsache ist, es macht dich glücklich."
Farin U.

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Mini e vogel
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Mo, 28. Nov 2005, 16:11

Genauso ist es. Antrag auf Familienzusammenführung gilt nur zwischen Eheleuten und minderjährigen Kindern. Die einzige Möglichkeit wird ein Besuchervisum sein, das aber i.d.R. auf 3 Monate begrenzt ist. Dies muss bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt werden und kostet eine Gebühr (weiss aber nicht mehr wieviel, war damals noch DM, als wir mal meinen ehemaligen Schwiegervater hier hatten). Man muss dafür garantieren, daß die Eltern dann auch wieder pünktlich das Land verlassen und natürlich für alle entstehenden Lebenshaltungskosten etc. hier aufkommen. Erkundige dich am besten bei eurer zuständigen Ausländerbehörde.
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Apolloni
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Re: Antrag auf Familienzusammenführung, wie wird es gemacht

Mo, 28. Nov 2005, 16:29

horeb0 hat geschrieben:Hallo liebe Mitglieder des Forums Liebe & Kontakt !

Ich bin diesem neu hinzugetreten, da ich eine detailierte Antwort auf die folgende Frage dringend benötige. Die Frage lautet: "Wie können die albanischen Eltern meiner Frau nach Deutschland Familien zusammen geführt werden ?" Der Hintergrund ist der folgende: Ich teile nunmehr seit fünf Jahren in Deutschland die Ehe mit meiner albanischen Ehefrau. Wir haben zwei Kinder mit zwei und vier Jahren. Aufgrund eines unerwarteten Todesfalls im vergangenen Jahr haben wir die Mutter bzw. Schwiegermutter verloren, die uns, aber vorallem meiner Frau, eine überaus große Hilfe bei der Kindererziehung, im Haushalt und bei allen täglichen Aufgaben gewesen ist. Aufgrund von dieser neu eingetretenen Situation fühlt Sie sich durch die vielen Aufgaben überfordert und sucht Unterstützung bei Ihren albanischen Eltern. In diesem Zusammenhang ist es für uns wichtig zu wissen wie und wo ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt wird und welche zusätzlichen Dokumente hierfür notwendig sind.

Herzlichen Dank für Eure Unterstützung !!!
Von mir mal eine erfreuliche Nachricht.:-)

Mir ist schon ein ähnlicher Fall bekannt, bei dem dies schon geklappt hat. Bevor ich dir ein paar unverbindliche Empfehlungen geben kann, wären noch folgende Fragen wichtig:

1. Wohnt Ihr in Deutschland und falls ja, möglichst bitte auch das Bundesland nennen. (ich könnte womöglich einen Rechtsanwalt empfehlen)
2. Was für einen Aufenthaltsstatus hat deine Frau?
2. Seid Ihr beide berufstätig bzw. wäre es für deine Frau möglich bei entsprechender Entlastung bei der Kindererziehung beruflich tätig zu werden?
3. Waren die albanischen Eltern schon mal zu Besuch da? (hoffentlich waren sie niemals vorher als Asylbewerber da)
4. Habt Ihr geügend Wohnraum für die Eltern und könnt Ihr finanziell zusätzlich noch für deren Lebensunterhalt aufkommen?
5. Wie alt sind die Eltern und sind sie für deren Alter "gesund und munter" und in der Lage sich um die Enkelkinder zu kümmern?

Das wären die wichtigsten Fragen, die man vorher klären sollte und anschließend sollte man einen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich bestens im Ausländerrecht auskennt.
Ohne einen Rechtsanwalt und auf eigene Faust sind die Erfolgschancen in der Tat sehr gering, denn letztendlich liegt die sog. Ermessensentscheidung bei der Ausländerbehörde vor Ort - ein rechtlicher Anspruch eurerseits besteht nicht.

Gruß aus Ffm
Alban
<b> Stop looking into my eyes, i m already sick of victims </b>

horeb0
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Antrag auf Familienzusammenführung, wie wird es gemacht

Mo, 28. Nov 2005, 23:12

Hallo liebe Mitglieder des Forums Liebe & Kontakt !

Danke für Eure Unterstützung, wenn es auch bis jetzt nicht unbedingt so ermutigend für uns aussieht. Nur Du Apolloni könntest uns eventuell einen hilfreichen Rat geben. Die Antworten auf die Fragen lauten:
1.) Wir wohnen in Deutschland, Bundesland Baden-Württemberg, Kreis Esslingen.
2.) Sie hat noch den Status Aufenthaltserlaubnis, jedoch bereits die Zusage zur deutschen Staatsbürgerschaft erhalten, aber noch nicht die Entlassung von der albanischen Staatsbürgerschaft.
2.) Nur ich bin berufstätig, meine Frau nicht.
3.) Die Eltern waren zweimal zu Besuch bei uns.
4.) Wir besitzen ein eigenes Haus, ich selber bin Diplominformatiker und verdiene ganz gut um die Eltern meiner Frau mitversorgen zu können.
5.) Die Eltern sind Vater/Mutter (54/53) Jahre alt und gut in der Lage die Enkelkinder zu versorgen.

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Ostschnitte
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Di, 29. Nov 2005, 10:46

Ich hätte in dem Zusammenhang auch mal ne Frage:

Ist es besser, wenn eine Frau ihr Kind in Deutschland zurück lässt und dann im Kosovo die Familienzusammenführung beantragt oder wenn sie das Kind mitnimmt?? Meine Schwägerin muss wahrscheinlich zurück, um dort zu heiraten, da es hier Probleme mit dem Kammergericht bzw. den Papieren gibt. Jetzt überlegen sie halt, ob sie in den Kosovo zurückgeht, sie dort heiraten soll und der Mann dann von hier aus die Zusammenführung beantragen soll. Sie haben aber ein Kind von 13 Monaten. Ist die Chance, dass sie eher zurückkommt höher, wenn das Kind hierbleibt oder niedriger?
Nichts ist für immer ...

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Re: Antrag auf Familienzusammenführung, wie wird es gemacht

Di, 29. Nov 2005, 16:59

horeb0 hat geschrieben:Hallo liebe Mitglieder des Forums Liebe & Kontakt !

Danke für Eure Unterstützung, wenn es auch bis jetzt nicht unbedingt so ermutigend für uns aussieht. Nur Du Apolloni könntest uns eventuell einen hilfreichen Rat geben. Die Antworten auf die Fragen lauten:
1.) Wir wohnen in Deutschland, Bundesland Baden-Württemberg, Kreis Esslingen.
2.) Sie hat noch den Status Aufenthaltserlaubnis, jedoch bereits die Zusage zur deutschen Staatsbürgerschaft erhalten, aber noch nicht die Entlassung von der albanischen Staatsbürgerschaft.
2.) Nur ich bin berufstätig, meine Frau nicht.
3.) Die Eltern waren zweimal zu Besuch bei uns.
4.) Wir besitzen ein eigenes Haus, ich selber bin Diplominformatiker und verdiene ganz gut um die Eltern meiner Frau mitversorgen zu können.
5.) Die Eltern sind Vater/Mutter (54/53) Jahre alt und gut in der Lage die Enkelkinder zu versorgen.
Danke für die konkreten Antworten.
Anbei in kurzer Fassung ein paar unverbindliche Ausführungen meinerseits:

Der mir bekannter Fall bezieht sich auf ein Ehepaar mit Wohnsitz im Bundesland Hessen. Ansonsten sind die Umstände größtenteils ähnlich wie auch in eurem Fall mit dem kleinen Unterschied, dass die albanischen Großeltern der Kinder aus dem Kosova stammen.

Die Tatsache, dass die Großeltern noch nie vorher als Asylbewerber in Deutschland gewesen sind, ist von entscheidender Bedeutung - im umgekehrten Fall wäre das ein sog. zwingender Versagungsgrund.

Wie bereits in meinem Eingangsposting angedeutet, müsst Ihr einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich bestens im Ausländerrecht auskennt und möglichst auch die Ausländerbehörde vor Ort aus seiner früheren anwaltlichen Tätigkeiten kennt. (Es wäre für die Behörde mühsam mit einem Rechtsanwalt zusammen zu arbeiten, der sich erstmal über die geltende Gesetzeslage im Ausländerrecht ausführlich informiert werden möchte :-))

Leider kann ich euch keinen Rechtsanwalt in eurer Nähe empfehlen, für den Fall der Fälle werde ich dir aber die Kontaktdaten eines renommierten Rechtsanwalts aus Frankfurt am Main per PN (private Nachricht) zur Verfügung stellen. Es handelt sich dabei nämlich um den Rechtsanwalt, der den von mir erwähnten Fall erfolgreich abgeschloßen hat.

Der Antrag, den Ihr dann über den Anwalt zu stellen habt, darf sich nicht auf die Familienzusammenführung berufen, sondern auf eine Aufenthaltsgenehmigung (Niederlassungserlaubnis) zur Kinderbetreuung, die im Erfolgsfall in der Regel für 4 Jahre erteilt wird.

Ich würde euch empfehlen, den Sachverhalt gegenüber dem Rechtsanwalt im Grunde genauso zu schildern (ein wenig ausführlicher dann aber stets wahrheitsgetreu und ohne Übertreibungen:-)) wie bereits in deinem Eingangsposting geschehen und dabei stets die Betreuung und das Wohl der Kinder in den Vordergrund zu stellen.

Die Behörde muss nämlich davon überzeugt werden, dass das Ganze ausschließlich euren Kindern zugute kommt. Ihr könnt gerne anführen, dass die albanischen Großeltern bereits zu Besuch waren und das sie kinderlieb und in ihren Enkelkindern vernarrt sind:-), aber bitte jegliche Aussagen der Art "Die haben dort in Albanien nichts, die leben dort in Armut, sie können nicht ohne ihre Tochter leben...usw." vermeiden - weder die Großeltern noch Ihr zwei seid in so einem Verfahren im Mittelpunkt, sondern ausschließlich eure Kinder.

Mir bleibt dann nichts anderes übrig als euch die Daumen zu drücken, dass dies auch in eurem Fall klappt - sicher ist das aber nicht, denn jede Behörde unterscheidet sich von der anderen und wie bereits geschrieben, eurerseits besteht kein rechtlicher Anspruch, es zählt also alleine die Bereitschaft der Behörde eine für euch günstige Ermessensentscheidung zu treffen.

P.S. Ordnungshalber möchte ich in Form eines Disclaimers noch darauf hinweisen, dass die obigen Tipps keineswegs rechtliche Auskünfte sind, sondern lediglich private bzw. persönliche Meinungsäußerungen meinerseits.

Gruß aus Ffm
Alban
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