Hallo,
also für das Ehefähigkeitszeugniss:
Dort steht explizit mit Euren beiden Namen drinne, dass ihr beide heiraten dürft. Dafür brauchen die in Albanien aber Deine Geburtsturkunde, Meldebescheinigung, aus der hervorgeht dass Du ledig bist. Dann wird dort unten 10 Tage Euer Aufgebot ausgehangen, und dann bekommt ihr das Ehefähigkeitszeugniss (EFZ), was also besagt, dass nach albanischem Recht Eurer Eheschließung nix im Wege Steht. Die Unterlagen mussten früher um OLG, weil Albanien keine EFZ ausstellte. Für unsere Standesbeamtin war es auch das erste was sie sah, und sie sagte dann, da wir das haben entfällt die Prüfung durch das OLG.
Natürlich kostet ein Anwalt Geld, für umsonst gibt es das alles nicht. Uns hat das Ganze mindestens 1000 Euro gekostet.
Ich meinte, du sollst die Albanischen Sachen gleich dort ins deutsche übersetzen lassen, bevor sie zur Botschaft in Tirana gehen, das spart Geld. Das EFZ musst Du z.B. nicht übersetzen lassen, weil das international ist, steht also auch alles auf deutsch drauf.
Liebe Grüße