Fr, 04. Apr 2008, 16:09
Ich habe den Kanun komplett gelesen ,die einzige Frau die rechte hat lies hier:
Die Hausfrau (e zojë e shpis) wird vom Hausherrn ernannt
Sie muss nicht seine Ehefrau sein, im Gegenteil, im Regelfall hat
die Mutter des Hausherrn diese Funktion inne, die in erster Linie
die Verantwortung für die Nahrungsmittel und die Aufsicht über
die im Haushalt lebenden Frauen beinhaltet; sie ist von harten
körperlichen Arbeiten befreit, für die sie die anderen Frauen
einteilt (§§ 22-23).
und hier die Rechte der Frau:
Außer der Ehe ist keine Form der Beziehung zwischen
Mann und Frau zulässig (§ 29). Ein junger Mann darf sich nur
dann mit seiner künftigen Ehe befassen, wenn sein Vater tot ist,
eine junge Frau niemals (§§ 30-31). Eine Frau erbt nicht und
besitzt nichts (§ 44).[-[üR[XWährend der junge Mann eine Verlobung
aufkündigen kann, können die Eltern ihre Tochter zur Heirat
zwingen und den Mann durch die mitgegebene Patrone
ermächtigen, sie straffrei zu töten, falls sie fliehen sollte; wenn die
Eltern die ablehnende Haltung der Tochter billigen, darf sie ohne
Erlaubnis ihres bisherigen Verlobten keinen anderen heiraten,
solange dieser lebt, auch wenn er selbst heiratet (§§ 42-43).
Der Ehemann darf sie beliebig arbeiten
lassen, sie - in gewissen Grenzen - schlagen und sie verlassen.
Wenn sie Ehebruch begeht oder die Gastfreundschaft verletzt, darf
er sie straflos töten; für diese Fälle legen die Eltern der Aussteuer
die erwähnte Gewehrpatrone bei (§ 57).
Das Recht der Frau des Hauses (amvise) ist folgendes:
a) über alle Gegenstände, die das Haus enthält;
b) zu entleihen und auszuleihen: Mehl, Brot, Salz, Käse und
Butter;
c) den Frauen des Hauses zu befehlen, sie um Wasser zu
schicken und um Holz, mit Nahrung zu den Arbeitern des
Hauses, zum Wassern und Gießen, den Dung zu sammeln,
zu ernten und zu säen oder jäten (reinigen);
Obliegenheiten der Frau des Hauses sind:
a) für Mittag- und Abendessen zu sorgen, zu sieden, den
Tisch zu decken und die Speisen zu verteilen;
b) sich für die Erdfrucht zu befleißigen, daß sie nicht zu
Schanden komme;
c) zu sorgen, daß nicht ohne Erlaubnis des Hausherrn
gekauft, verkauft oder getauscht werde. Sie kocht nicht
selbst, geht nicht um Wasser, macht nicht Holz oder
bereitet den Dung, noch begießt sie, erntet oder putzt
(jätet), noch bringt sie selbst den Arbeitern Essen zu;
d) sich der Gerechtigkeit bei Behandlung der Leute des
Hauses zu befleißigen, auch der Kinder, niemanden vor
den andern zu bevorzugen;
e) sie sorgt für die Kinder, so lang deren Mütter bei der
Arbeit sind.
Das Recht des Mädchens:
Wenn das Mädchen auch keine Eltern hat, so hat es doch
kein Recht, sich mit der eigenen Heirat zu befassen; das Recht ist
in der Hand der Brüder oder Vettern;
Das Mädchen hat kein Recht:
i) den eigenen Gefährten zu wählen; sie wird zu dem gehen,
mit dem sie sie verloben;
ii) sich weder in Vermittlung noch Verlöbnis einzumengen;
iii) noch auch in die Sache der Schuhe oder Kleider.)
.“Die albanische Frau hat kein Erbteil der Eltern, weder
Grund noch Haus.” Der Kanun hält die Frau als einen Überschluß,
ein Anhängsel im Hause. Die Eltern haben keine Aussteuer, kein
Heiratsgut für die Tochter zu bedenken; er, der sie nimmt, wird für
sie sorgen.
Schlägt der Mann die Frau, so fällt er nach dem Gesetz
nicht in Schuld, und ihre Eltern können ihn für dieses Schlagen
nicht zur Rechenschaft ziehen.
Der Mann hat das Recht:
a) die Frau zu tadeln und zu beraten;
b) die eigene Frau zu schlagen und zu binden, wenn sie
seinen Anordnungen Spott bietet.
b) zu schlagen, zu binden, gefangen zu setzen und zu töten,
Sohn wie Tochter; der Kanun zieht ihn nicht zur
Rechenschaft, vor ihm gilt dies so, als töte er sich selbst.
“Wer sich selbst tötet, der verliert sein Blut”87;
b) Die Frau hat keinerlei Recht, weder über die Kinder noch
über das Haus.MH
So und jetzt erzähl mir mal was die FRAU für ein "RECHT" laut Kanun hat????[/b]
Die Liebe ist das einzige in der Natur, wo auch die Einbildungskraft selbst keinen Grund findet und keine Grenze sieht.
Friedrich von Schiller