Welche Zoll- und Einfuhrbestimmungen gibt es?
Für Rückkehrer, die ihren ständigen Wohnsitz ins Kosovo verlegen, gibt es verschiedene Erleichterungen. Diese Erleichterungen werden Ihnen unabhängig davon gewährt, ob Sie und Ihre Familie inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Als Voraussetzung für Zollbefreiungen gilt jedoch, dass Sie mindestens zwölf Monate lang dauerhaft außerhalb des Kosovos gelebt haben.
Rückkehrer, die diese Voraussetzung erfüllen, dürfen alle Gegenstände zum persönlichen Gebrauch zollfrei einführen, wenn diese Gegenstände sechs Monate vor der Rückkehr in das Kosovo erworben wurden. Ausgenommen von dieser Regel sind Alkoholprodukte, Zigaretten und Tabakprodukte, kommerzielle Verkehrsmittel sowie Produktionsmaschinen und Produktionsrohstoffe. Auf Antrag beim Generaldirektor des Zollamtes im Kosovo können jedoch auch bestimmte Gegenstände, die für den Aufbau einer Existenz im Kosovo als notwendig erachtet werden, von der Zollpflicht befreit werden.
Im Antrag auf Zollbefreiung ist vorzulegen: Personalausweise oder Geburtsurkunden von allen Familienmitgliedern; eine Bescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde über ununterbrochenen, kontinuierlichen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 12 Monaten; eine Abmeldebescheinigung aus Deutschland, mit dem Vermerk Rückkehrer oder Rückkehrerin ins Kosovo.
Wenn Sie bei der Einreise mehr als 10.000 Euro bei sich führen, müssen Sie diese Summe dem Zoll melden. Ausführliche Informationen über die Einfuhrbestimmungen und Zollgebühren erhalten Sie auf:
www.unmikcustoms.org/Upload/04_01.pdf Bei weiteren Fragen zum Thema Zollfreiheit wenden Sie sich an das Zollamt des Kosovos: Telefon +381 – 38 540 - 350/-030/-031/-032, Fax +381 – 38 540 836, E-Mail:
hq@unmikcustoms.org.
Wenn Sie einen alten jugoslawischen Personalausweis, ein UNMIK - Reisedokument oder andere Papiere (zum Beispiel Geburtsurkunde, Familienstammbuch) besitzen, woraus ersichtlich ist, dass Sie oder Ihre Eltern aus dem Kosovo stammen und dort wohnhaft waren, dann können Sie und Ihre Familienangehörigen ohne weiteres ins Kosovo einreisen und sich dort dauerhaft und überall im Land niederlassen. Die Tatsache, dass Sie vielleicht in der Zwischenzeit die deutsche oder eine andere Staatsbürgerschaft angenommen haben, spielt dabei keine Rolle.
Die Niederlassungsfreiheit gilt auch für Ausländer, vorausgesetzt, sie haben eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Ausländer dürfen sich drei Monate ohne Visum im Land aufhalten. Wenn sie danach im Kosovo dauerhaft bleiben und arbeiten wollen, müssen sie eine Arbeitsstelle und einen festen Wohnsitz haben. Auf dieser Grundlage können sich Ausländer auf dem Kreisamt ihres Wohnortes registrieren lassen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.