Sa, 03. Nov 2007, 12:00
Hallo Agmin,
Artikel 26 der UNMIK-Verordnung Nr. 2004/51 besagt, dass jedes Doppelbesteuerungsabkommen den Bestimmungen der Verordnung vorgeht.
Es gibt keinen offiziellen Standpunkt der Behörden des Kosovo gegenüber Steuerabkommen die von der ehemaligen Republik Jugoslawien unterschrieben worden sind.
Von der Steuerpflicht sind sowohl "Residents" als auch "Non-Residents" betroffen, die Einkünfte im Kosovo erzielen. Ein "Resident" wird als eine natürliche Person mit einem Wohnsitz oder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Kosovo definiert. Gewöhnlicher Aufenthalt definiert sich wie überall mit mind. 183 Tagen innerhalb eines Wirtschaftsjahres.
Steuerpflichtige sind demnach:
* Residents mit Einkünften aus dem In- und Ausland
* Non-Residents mit ihren im Kosovo erwirtschafteten Einkünften